Käufe nachverhandeln
So einfacht geht’s
Sobald Sie einem Kauf abschließen, ist Schluss mit verhandeln? Nein, nicht unbedingt. Gerade bei Lieferverzug oder Produktmängeln bieten die perfekte Grundlage, um im Nachhinein noch ein Preisnachlass zu verhandeln.
Wann können Sie nachverhandeln?
Grund
Einfach so wird kein Verkäufer mit Ihnen einen gültigen Kaufvertrag nachverhandeln und Ihnen bessere Konditionen einräumen. Nachverhandlungen sind nur möglich, wenn der Verkäufer seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen oder Versprechungen nicht nachkommt.
Diese Pflichten können sein:
- Liefer- oder Terminverzug
- Beschädigte Ware
- Unvollständige Ware
- Falsche Versprechungen
- …
Kommt ein Verkäufer seinen Pflichten nicht nach, haben Sie gute Chance, um bereits abgeschlossene Kaufverträge nachzuverhandeln.
Zeitpunkt
Es gilt die Regel: „Zu früh und zu spät bringt nichts“. Am wirkungsvollsten ist es genau in dem Moment mit den Nachverhandlungen zu beginnen, in dem das Fehlverhalten des Anbieters von Ihnen festgestellt wird. Es bringt nichts, einen Handwerker während des aktiven Auftrags mit Nachverhandlungen anzugehen, auch wenn es so aussieht, als ob er die vereinbarte Deadline nicht einhalten wird. Er hat noch kein offensichtliches Fehlverhalten an den Tag gelegt.
Ab dem Zeitpunkt, an dem er die Deadline mit seinen Arbeiten überschritten hat, steht das Fehlverhalten fest und Sie können ihn darauf ansprechen. Genauso ist es nicht ratsam, in diesem Falle zu warten, bis der Handwerker die Arbeiten abgeschlossen hat und Ihnen die Rechnung schickt. Bei langfristigen Aufträgen überweisen Sie nie die volle Auftragshöhe an den Anbieter, sondern machen Sie die Teilbeträge, die vom Grad der Auftragserfüllung abhängen.
Die Grundlagen beim „Nachverhandeln“
Damit Sie beim Nachverhandeln auch wirklich Ihr Ziel erreichen, sollten Sie strategisch und nach Plan vorgehen. Dafür sollten Sie diese drei grundlegenden Aspekte einhalten:
Sie benötigen eine Story
Denken Sie sich schon vor einem Nachverhandlungsgespräch darüber nach, was Sie dem Anbieter erzählen wollen. Beachten Sie, dass sich Ihr Gesprächspartner in Ihre Situation einfühlen kann. Nichts führt schneller zum Abblocken einer Nachverhandlung, wenn Sie sich melden und den extrem verärgerten Kunden spielen. Erzählen Sie eine menschliche Geschichte, die es dem Gegenüber praktisch unmöglich macht, Sie einfach abzuwürgen.
Sie benötigen ein Druckmittel
Wenn Sie beispielsweise bei einem Lieferverzug warten, bis das Produkt an Sie ausgeliefert wurde, fehlt Ihnen das Druckmittel, um einfache Nachverhandlungen einzuleiten. Wenn Sie nachverhandeln möchten, benötigen Sie ein handfestes Druckmittel, das Sie argumentativ verwenden können.
Druckmittel können sein: Lieferverzug, Beschädigungen, unvollständige Lieferungen, einfach alle Dinge, die nicht so sind, wie Sie es erwartet haben.
Fallen Sie nicht gleich mit der Tür ins Haus
Machen Sie nicht den Fehler und melden Sie sich so: „Ich habe bei Ihnen ein Geburtstagsgeschenk gekauft. Leider ist es zu spät gekommen, daher möchte ich jetzt zehn Prozent Rabatt“. Einerseits ist das sehr durchschaubar, was Sie auf diese Weise bezwecken wollen, andererseits wissen Sie ja nicht, ob Ihnen der Anbieter von sich aus einem höheren Rabatt gewährt hätte.
Starten Sie besser so: „Ich habe bei Ihnen ein Geburtstagsgeschenk gekauft. Leider ist es zu spät gekommen, meine Frau war ziemlich böse auf mich. Das verstehen Sie sicher, dass es äußerst unangenehm ist, kein Geburtstagsgeschenk zu haben. Wie würden Sie an meiner Stelle reagieren?“.
Jetzt haben Sie dem Anbieter den Ball zugespielt und er muss darüber nachdenken, wie er aus der Situation rauskommt. Wenn Ihnen gar nicht von selbst entgegenkommt, können Sie ihm wie folgt auf die Sprünge helfen: „Durch diese unangenehme Situation hatte ich einiges an Problemen, wie können Sie mir entgegenkommen, sodass ich Ihnen als glücklicher Kunde erhalten bleibe.?“
Urlaube nachverhandeln
Auch bei Urlauben können Sie Nachverhandlungen ansetzen. Wenn Sie unzufrieden mit dem Reiseveranstalter, Hotel oder Flugunternehmen sind, schlucken Sie Ihren Ärger nicht runter. Oft haben Reiseveranstalter das vermittelte Hotel bzw. das Urlaubsdomizil gar nicht selbst besucht und sind froh über ein Feedback.
Wenn Probleme nicht sofort vor Ort behoben werden können, dann sollten Sie die Mängel anhand von Fotos bzw. Videoaufnahmen dokumentieren, sodass diese später klar ersichtlich bzw. nachweisbar sind. Wenn Sie wieder zu Hause sind, melden Sie sich mit den Beweisen bei Ihrem Reiseanbieter bezüglich eines Preisnachlasses.
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Harald Greber
Unser Experte wenn es um Finanzierungen, Versicherungen und andere Finanzthemen geht.