Berufshaftpflicht-
versicherung

Sie sind auf der Suche nach einer passenden Berufshaftpflichtversicherung?

Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir wissen, welche Versicherung zu Ihnen passt und finden die Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Anforderungen.

Was ist eine Berufshaftpflicht-
Versicherung?

Grundsätzlich dient eine Berufshaftpflichtversicherung in Österreich wie jede andere Haftpflichtversicherung, der Entschädigung berechtigter Schadensansprüche und der Abwehr unberechtigter Schadensansprüche durch Dritte. In diesem Falle sind die Ansprüche und Leistungen aber auf das Berufsumfeld bezogen. Die ist vor allem für Freiberufe und Dienstleistungsberufe wichtig.

Viele Berufe in Österreich können nur ausgeübt werden, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Dies gilt beispielsweise für Ärzte, Rechtsanwälte und Notare.

berufshaftpflicht haftung

Warum eine Berufshaftpflicht-Versicherung?

Ganz einfach: Schadensansprüche Dritter, die aufgrund eines Fehlers von Ihnen entstehen, können Sie teuer zu stehen kommen. Das kann in schwerwiegenden Fällen auch Ihre Existenz bedrohen.

Ein Beispiel:
Sie arbeiten im Gesundheitsbereich. Bei der Behandlung eines Patienten waren Sie unkonzentriert. Es geschieht ein Behandlungsfehler, der Patient trägt bleibende Schäden davon. Nun wird Ihr Patient diesen Vorfall zur Anzeige bringen und eine Entschädigung geltend machen wollen. Ohne Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie alle Kosten selbst tragen.

Haben Sie aber eine Berufshaftpflichtversicherung wird zum einen geprüft, ob die Ansprüche des Patienten rechtens sind und die Kosten übernommen.

Wer muss eine Berufshaftpflicht-
Versicherung abschließen?

Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung in Österreich zur Berufsausübung verpflichtend. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderem:

berufshaftpflichtversicherung berufe

Berufshaftpflicht Ärzte

Als freiberuflicher Arzt in Österreich sind Sie verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Dafür hat die Österreichische Ärztekammer gemeinsam mit dem Versicherungsverband Österreich Rahmenbedingungen für ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen vereinbart.

Berufshaftpflicht Bilanzbuchhalter

Sowohl Bilanzbuchhalter, Buchhalter als auch Personalverrechner sind verpflichtet, sich gegen Schadensansprüche aus ihrer Tätigkeit abzusichern. Diese Versicherung muss während der gesamten Berufsausübung aufrechterhalten werden. In diesen Fällen beträgt die Mindestversicherungssumme 72.673 Euro für jeden Versicherungsfall.

Berufshaftpflicht Gesundheitspsychologen

Auch Gesundheitspsychologen müssen eine Berufshaftpflichtversicherung zur Berufsausübung abschließen. Dabei ist der Ausschluss oder eine zeitliche Begrenzung der Nachhaftung des Versicherers nicht zulässig.

Berufshaftpflicht Klinische Psychologen

Klinische Psychologen müssen ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Für Berufe aus diesem Gesundheitsbereich muss die Mindestversicherungssumme in allen Bereichen eine Million Euro betragen.

Berufshaftpflicht Notar

Nicht nur nach den Gesetzen Österreichs, sondern auch nach dem europäischen Kodex des notariellen Standesrechts müssen Notare eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dabei muss die Mindestversicherungssumme 400.000 Euro für jeden Versicherungsfall betragen.

Berufshaftpflicht Psychotherapeuten

Psychotherapeuten müssen die vorhandene Berufshaftpflichtversicherung dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgelegen. Die Mindestversicherungssumme muss eine Million Euro für alle Bereiche, aus denen Schadensansprüche entstehen können, betragen.

Berufshaftpflicht Rechtsanwalt

Bevor Sie in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen werden, müssen Sie den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltskammer vorlegen. Für Rechtsanwälte hat die Mindestversicherungssumme insgesamt 400.000 Euro für jeden Versicherungsfall zu betragen.

Berufshaftpflicht Wirtschaftstreuhänder

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind ebenfalls zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Auch hier gilt eine Mindestversicherungssumme von 72.673 Euro für jeden einzelnen Versicherungsfall.

Berufshaftpflicht Ziviltechniker

Für selbständige Planer ist eine Berufshaftpflichtversicherung in Österreich nicht nur empfehlenswert, sondern bei öffentlichen Aufträgen auch zwingend notwendig.

Berufshaftpflicht-
Versicherung Haftungsumfang

Die Berufshaftpflichtversicherung in Österreich ersetzt meist Kosten bei Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die Dritten durch Ihre Berufsausübung entstehen können.

Der genaue Haftungsumfang unterscheidet sich je nach Versicherung und Berufsgruppe. Meist werden Schäden übernommen, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden. Manche Versicherungen kommen auch für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auf. Wichtig ist auch, dass es für manche Berufsgruppen branchenspezifische Ausschlüsse gibt.

Haftung berufsunfähigkeitsversicherung

Beispiele für den Haftungsumfang eine Berufshaftpflichtversicherung

Frist verpasst

Aufgrund einer Erkrankung können Sie das aktuelle Kundenprojekt nicht fristgerecht fertigstellen.

Durch die Nichteinhaltung der vorgegebenen Frist entsteht Ihrem Kunden ein erheblicher finanzieller Schaden.

Ihr Kunde macht Sie für diesen finanziellen Schaden verantwortlich.

Ihre Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.

Programmierfehler

Sie programmieren für Ihren Kunden ein Formular zur Generierung von Kundeninformationen. Aufgrund eines Programmierfehlers werden die Telefonnummern und E-Mail-Adressen fehlerhaft eingespielt, wodurch die Kunden nicht kontaktiert werden können. Ihr Kunde fordert eine Schadensersatzzahlung für die entgangenen Gewinne.

Ihre Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie.

Urheberrecht verletzen

Sie nutzen auf Ihrer Website Bilder, welche Sie im Internet gefunden haben. Nach gewisser Zeit erhalten Sie einen Brief, in welcher Sie wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden.

Zudem wird ein Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung der Bilder gefordert.

Ihre Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

Falscher Rat

Sie beraten Ihren Kunden bezüglich staatlicher Förderungen. Sie teilen Ihrem Kunden mit, dass er 8 Wochen Zeit für den Förderantrag hat.

Jedoch beträgt die Frist nur 4 Wochen und Ihr Kunde verpasst somit die Frist für die Förderung. Dadurch entgehen Ihrem Kunden 10.000 €.

Ihre Berufshaftpflicht verteidigt Sie vor Gericht.