Berufshaftpflicht-
versicherung
Sie sind auf der Suche nach einer passenden Berufshaftpflichtversicherung?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir wissen, welche Versicherung zu Ihnen passt und finden die Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Anforderungen.
Was ist eine Berufshaftpflicht-
Versicherung?
Grundsätzlich dient eine Berufshaftpflichtversicherung in Österreich wie jede andere Haftpflichtversicherung, der Entschädigung berechtigter Schadensansprüche und der Abwehr unberechtigter Schadensansprüche durch Dritte. In diesem Falle sind die Ansprüche und Leistungen aber auf das Berufsumfeld bezogen. Die ist vor allem für Freiberufe und Dienstleistungsberufe wichtig.
Viele Berufe in Österreich können nur ausgeübt werden, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Dies gilt beispielsweise für Ärzte, Rechtsanwälte und Notare.

Warum eine Berufshaftpflicht-Versicherung?
Ganz einfach: Schadensansprüche Dritter, die aufgrund eines Fehlers von Ihnen entstehen, können Sie teuer zu stehen kommen. Das kann in schwerwiegenden Fällen auch Ihre Existenz bedrohen.
Ein Beispiel:
Sie arbeiten im Gesundheitsbereich. Bei der Behandlung eines Patienten waren Sie unkonzentriert. Es geschieht ein Behandlungsfehler, der Patient trägt bleibende Schäden davon. Nun wird Ihr Patient diesen Vorfall zur Anzeige bringen und eine Entschädigung geltend machen wollen. Ohne Berufshaftpflichtversicherung müssen Sie alle Kosten selbst tragen.
Haben Sie aber eine Berufshaftpflichtversicherung wird zum einen geprüft, ob die Ansprüche des Patienten rechtens sind und die Kosten übernommen.
Wer muss eine Berufshaftpflicht-
Versicherung abschließen?
Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung in Österreich zur Berufsausübung verpflichtend. Zu diesen Berufsgruppen gehören unter anderem:

Berufshaftpflicht Ärzte
Als freiberuflicher Arzt in Österreich sind Sie verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Dafür hat die Österreichische Ärztekammer gemeinsam mit dem Versicherungsverband Österreich Rahmenbedingungen für ärztliche Berufshaftpflichtversicherungen vereinbart.
Berufshaftpflicht Bilanzbuchhalter
Berufshaftpflicht Gesundheitspsychologen
Berufshaftpflicht Klinische Psychologen
Berufshaftpflicht Notar
Berufshaftpflicht Psychotherapeuten
Berufshaftpflicht Rechtsanwalt
Berufshaftpflicht Wirtschaftstreuhänder
Berufshaftpflicht Ziviltechniker
Berufshaftpflicht-
Versicherung Haftungsumfang
Die Berufshaftpflichtversicherung in Österreich ersetzt meist Kosten bei Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die Dritten durch Ihre Berufsausübung entstehen können.
Der genaue Haftungsumfang unterscheidet sich je nach Versicherung und Berufsgruppe. Meist werden Schäden übernommen, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden. Manche Versicherungen kommen auch für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit auf. Wichtig ist auch, dass es für manche Berufsgruppen branchenspezifische Ausschlüsse gibt.

Beispiele für den Haftungsumfang eine Berufshaftpflichtversicherung
Frist verpasst
Aufgrund einer Erkrankung können Sie das aktuelle Kundenprojekt nicht fristgerecht fertigstellen.
Durch die Nichteinhaltung der vorgegebenen Frist entsteht Ihrem Kunden ein erheblicher finanzieller Schaden.
Ihr Kunde macht Sie für diesen finanziellen Schaden verantwortlich.
Ihre Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Programmierfehler
Sie programmieren für Ihren Kunden ein Formular zur Generierung von Kundeninformationen. Aufgrund eines Programmierfehlers werden die Telefonnummern und E-Mail-Adressen fehlerhaft eingespielt, wodurch die Kunden nicht kontaktiert werden können. Ihr Kunde fordert eine Schadensersatzzahlung für die entgangenen Gewinne.
Ihre Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie.
Urheberrecht verletzen
Sie nutzen auf Ihrer Website Bilder, welche Sie im Internet gefunden haben. Nach gewisser Zeit erhalten Sie einen Brief, in welcher Sie wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden.
Zudem wird ein Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung der Bilder gefordert.
Ihre Berufshaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
Falscher Rat
Sie beraten Ihren Kunden bezüglich staatlicher Förderungen. Sie teilen Ihrem Kunden mit, dass er 8 Wochen Zeit für den Förderantrag hat.
Jedoch beträgt die Frist nur 4 Wochen und Ihr Kunde verpasst somit die Frist für die Förderung. Dadurch entgehen Ihrem Kunden 10.000 €.
Ihre Berufshaftpflicht verteidigt Sie vor Gericht.