Der Sanierungskredit

So finanzieren Sie Ihre Sanierung bzw. Ihren Umbau

Wer eine Immobilie umbauen, renovieren, sanieren oder modernisieren möchte, greift meist zu einem Sanierungsdarlehn, Sanierungskredit oder zu einer Sanierungsförderung. 

Was ist ein Sanierungskredit?

Oft entsteht bei der Begrifflichkeit des „Sanierungskredits“ Verwirrung, da 3 verschiedene Begriffe miteinander vermischt werden:

Geförderte Sanierungsdarlehen
  • Werden im Rahmen der Wohnbauförderung als besondere Kredite bzw. Darlehen vergeben
  • Förderung und Förderbarkeit wird von den Bundesländern einzeln definiert
  • Sind an spezielle Rahmenbedingungen und Vorgaben (was für Baumaßnahmen speziell gefördert werden) gebunden
Klassische Bankkredite für eine Sanierung
  • Art des Kredits wird von der jeweiligen Bank definiert
  • Meistens ein klassischer Immobilienkredit
  • Wenige bis keine Vorgaben, welche baulichen Maßnahmen mit dem Sanierungskredit finanziert werden können
Sanierungsförderungen
  • Kann finanziell ein einmaliger Zuschuss oder eine laufende Unterstützung sein, welche nicht zurück bezahlt werden muss
  • Wird von den Bundesländern zu bestimmten Zwecken und baulichen Maßnahmen vergeben
  • Ist an spezielle Rahmenbedingungen und Vorgaben gebunden, was an baulichen Maßnahmen gefördert wird
Sanierungsdarlehen Voraussetzungen

Zweck eines Sanierungskredits

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Sanierungsdarlehen / Sanierungskredit aufgenommen wird. Je nach Nutzung des Sanierungsdarlehens eignet sich auch eine spezielle Finanzierungsart.

Modernisierung

Früher oder später muss jeder Altbau modernisiert werden. Dazu zählen neue Fenster, ein neues Treppenhaus und die Dachsanierung.

Energiesparen
Energiesparen liegt im Trend. Zum Glück gibt es einige förderwürdige Energiesparmaßnahmen (z.B. neue umweltfreundliche Heizung), welche mit einem Sanierungsdarlehn finanziert werden können.
Renovierung

Im Laufe der Jahre fallen regelmäßige Renovierungsarbeiten an. Dazu gehören die neue Fassadendämmung und Heizungssanierung. Die Folge davon ist fast immer eine Wertsteigerung.

Arten von Sanierungskrediten

Man unterscheidet in der Finanzierung einer Sanierung zwischen geförderten Sanierungen und klassischen Bankkrediten, die für eine Sanierung verwendet werden.

Finanz-Vergleich Team

Der geförderte Sanierungskredit

Der geförderte Sanierungskredit hat aufgrund des ökologisch wertvollen Nutzens eine Sonderstellung. Das bedeutet, dass er von verschiedenen Institutionen bzw. von den Bundesländern aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen vergeben wird.

Eine Inanspruchnahme kann sich lohnen, wenn Sie beispielsweise Böden, Estriche, Fenster, Elektroinstallationen, Sanitäreinrichtungen oder die Heizung bzw. Wärmedämmung erneuern und einen maximalen Kreditbetrag von 50.000€ benötigen.

Jedes Bundesland in Österreich besitzt eigene Förderdahrlehen für Sanierungen oder zumindest Sanierungsförderungen, um unter bestimmten Rahmenbedingungen Sanierungen, Renovierungen und Modernisierungen zu unterstützen.

gefördertes Sanierungsdarlehn
Vorteile

+ Gute Kredit-Konditionen
+ Bonität des Kreditnehmers wird nicht so streng geprüft, wie bei einer Bank
+ Speziell bei Sanierungen mit zusätzlichen Förderungen leichter kombinierbar

Nachteile

– Definierter Verwendungszweck
– Definierte Rahmenbedingungen
– Aufwendigeres Antragsverfahren
– Begrenzte Möglichkeiten bei der Gestaltung

Finanz-Vergleich Team

Sanierungskredite von Banken

Banken bieten ebenfalls spezielle Finanzierungen für eine Sanierung oder für die Finanzierung über klassische Kredite an.

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinslage können Sie bei den meisten immobilienbezogenen Krediten aktuell mit günstigen Zinsbedingungen rechnen.

In der Regel sind Kredite, die für eine Sanierung über eine Bank bezogen werden, nicht so stark an Vorgaben gebunden.

Das bedeutet, dass Sie sich nicht nach irgendwelchen Vorgaben bei der Sanierung richten müssen (wie beim geförderten Sanierungskredit), sondern freier über die Mittelverwendung entscheiden können.

Auch die Konditionen wie Verzinsung, Laufzeit oder Kreditbetrag sind mit der Bank frei definierbar.

freies Sanierungsdarlehn
Vorteile

+ Aufgrund der aktuellen Zinslage sehr interessant
+ Weniger Auflagen bei bankeigenen Sanierungskrediten
+ Bei klassischen Bankkrediten meist keine Auflagen
+ Schnelle und unbürokratische Antragsstellung
+ Eignet sich auch, um Kredite & Wohnbauförderungen gleich in einen neuen Kredit zusammenzulegen

Nachteile

– Bonität und Sicherheiten müssen für die Bank gegeben sein
– Finanzierung kann auch von der Bank abgelehnt werden

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Sanierungskredite bei einer Bank

Ihr Sanierungsvorhaben kann nicht nur mit einem geförderten Sanierungskredit finanziert werden. Sie können alternativ auch ein Hypothekendarlehen (klassische Immobilienfinanzierung), einen Konsum- bzw. Ratenkredit oder ein Bauspardarlehen nutzen.

Hypothekendarlehen

Sie können für sehr kostspielige Sanierungsmaßnahmen eine Hypothekendarlehen (auch hypothekarisch besicherter Kredit oder Immobilienkredit genannt) aufnehmen. Dabei können Sie Ihre Laufzeit, das Zinsmodell (variable oder fixe Verzinsung) und die weiteren Konditionen frei wählen.

Tipp:

Haben Sie noch einen alten Kredit oder eine offene Wohnbauförderung, kann sich eine Zusammenlegung bzw. Umschuldung der alten Finanzierungen mit dem neuen Kredit zu besseren Konditionen rechnen.

Konsum- / Raten- / Privatkredit

Ein Konsumkredit (oder auch Raten,- bzw. Privatkredit genannt) eignet sich bei kleinen Sanierungsvorhaben (Kreditbetrag z.B. kleiner als 25.000€), wenn nur wenig finanzielle Mittel benötigt werden.

Bei Ratenkrediten für Sanierungen ist die Kreditlaufzeit meist sehr kurz (unter 10 Jahren). Die Zinsen sind aber höher, als bei einem klassischen Immobilienkredit.

Bauspardarlehen

Ein Bauspardarlehen (oder auch Bausparkredit genannt) ist ein staatlich geförderter Kredit und wird nur von Bausparkassen vergeben.

Der Vorteil des Bauspardarlehens ist die Zinsobergrenze von 6%.

Jedoch ist das Bauspardarlehen in der Finanzierungssumme beschränkt (aktuell 240.000 € pro Person).

Voraussetzungen für ein gefördertes Sanierungsdarlehen

Bei einem geförderten Sanierungsdarlehen handelt es sich um eine spezielle, genau definierte Art der Wohnbauförderung.

Die Voraussetzungen für einen geförderten Sanierungskredit hängen vom jeweiligen Bundesland ab.

Grundsätzlich gilt aber Folgendes:

Sie können ein Sanierungsdarlehen nur für Ihren Hauptwohnsitz aufnehmen. Möchten Sie Ihren Zweitwohnsitz sanieren, wird Ihnen die Förderung nicht gewährt.

Zudem sollten Sie als Antragssteller Staatsbürger eines EWR-Staates sein.

Es gibt für den Antragssteller meist eine Einkommensgrenze, welche beachtet werden muss. Verdienen Sie zu viel, haben Sie keinen oder nur beschränkt Anspruch auf das geförderte Sanierungsdarlehen.

Die Nutzung der Förderung wird klar definiert. Sie dürfen die Förderung nur für die bewilligte Sanierung nutzen.

Voraussetzungen Fördernehmer:
  • Ein bestimmtes Haushaltseinkommen darf nicht überschritten werden
  • Der Antragsteller muss ein EWR-Bürger sein
  • Sanierungsobjekt muss der Hauptwohnsitz sein
Voraussetzungen Projekt:
  • Förderzweck ist genau definiert:

    • Renovierung
    • Modernisierung
    • Energiesparen
  • Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien
  • Förderung darf nur für das Sanierungsprojekt verwendet werden

Sanierungskredit für eine Eigentümergemeinschaft

Auch eine Eigentümergemeinschaft (EigG) kann ein Darlehen aufnehmen, wenn für die Sanierungen zu wenige Rücklagen vorhanden sind.

Dieser Sanierungskredit wird meist über die Verpfändung der Rücklagen besichert. Die Rückzahlungsraten werden über die zukünftigen Rücklageraten bedient und nach dem Verhältnis der Eigentümeranteile bemessen.

Damit eine Eigentümergemeinschaft ein Darlehen aufnehmen kann, bedarf es einem Mehrheitsbeschluss. Dieses Gemeinschaftsdarlehen muss von der ganzen Gemeinschaft aufgenommen und gänzlich zurückbezahlt werden.

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Sanierungsförderungen in Österreich

Die von den Bundesländern angebotenen Sanierungsförderungen unterscheiden sich in den Voraussetzungen und Konditionen von Bundesland zu Bundesland.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Sanierungsförderungen in den einzelnen Bundesländern zusammengetragen.

Dabei erfahren Sie, was gefördert wird, welche Voraussetzungen bestehen und wie die Laufzeit im jeweiligen Bundesland geregelt ist.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die aufgelisteten Sanierungsmaßnahmen zum Stand Januar 2022 zusammengestellt wurden. Fehler und Änderungen werden daher nicht ausgeschlossen. Bitte informieren Sie auch auf den offiziellen Websites der Bundesländer.

Finanzierung Burgenland
Sanierungsförderungen im Burgenland
  • Sanierung von Eigenheimen, Gruppenwohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen (Bewiligung älter als 20 Jahre)
  • Schaffung von Wohnraum durch Zubau oder Ausbau
  • Fertigstellung eines nicht geförderten Rohbaus unter Dach
  • Sanierungsmaßnahmen zur Schaffung von Wohnraum in sonstigen Gebäuden (Bewilligung älter als 20 Jahre)

-> Mehr über Sanierungsförderungen im Burgenland

Finanzierung Kärnten
Sanierungsförderungen in Kärnten
  • Einzelbauteilsanierung (Dämmung oberste Geschossdecke und Dachschräge, Kellerdecke, erdanliegender Fußboden, Fenstertausch in Kombination mit Dämmung der Außenwände)
  • Dämmung der Außenwand (Vollwärmeschutz)
  • Umfassende energetische Sanierung (gleichzeitige thermische Sanierung von mind. drei Bauteilen (inkl. Fenstertausch) oder thermische Sanierung von mind. zwei Bauteilen + Haustechnik)
  • Energieeffiziente ökologische Haustechnikanlagen (Heizungsaustausch oder -umstellung auf Pellets, Scheitholz oder Hackgut, Fernwärmeanschluss, Wärmepumpenheizung, Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Niedertemperaturheizsystem ab drei Wohnungen)
  • Dach- und Fassadenbegrünung (intensive oder extensive Dachbegrünung und Fassadenbegrünung)

-> Mehr über Sanierungsförderungen in Kärnten nachlesen

Finanzierung Niederösterreich
Sanierungsförderungen in Niederösterreich

Eigenheimsanierungen

Förderbare Sanierungsmaßnahmen mit Energieausweis:

  • Sämtliche Wärmedämmungsmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Umstellung auf hocheffiziente alternative Heiz- und Warmwassersysteme
  • Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Errichtung von Wohnraumlüftungsanlagen
  • Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen)
  • Schaffung von bis zu 2 zusätzlichen Wohneinheiten bei einem Gebäudebestand

Förderbare Sanierungsmaßnahmen ohne Energieausweis:

  • Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Dachsanierungen
  • Fenstertausch mit und ohne Sonnenschutz
  • Fassadensanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden
  • Fenstersanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden
  • Trockenlegung/Feuchtigkeitsschutz
  • Sicherheitseinrichtungen (Alarmanlagen bei Eigenheimen und Wohnungen; Sicherheitstür bei Wohnungen im Geschoßwohnbau)
  • Die Umstellung auf hocheffiziente alternative Heizsysteme
  • Die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen
  • Hochwasserschutz (Instandsetzungs- und Präventivmaßnahmen)

Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse (behindertengerechte Maßnahmen):

  • Auffahrtsrampen
  • Behindertenaufzüge
  • Treppenlifte
  • Behindertengerechte Sanitärräume (Bad, WC)
  • Verbreiterung von Türöffnungen
  • Einbau von Tür- und Torsprechanlagen
  • Einbau von Videoanlagen usw.

-> Mehr über die Eigenheimsanierungsförderung in Niederösterreich erfahren 

Wohnungssanierungen

Förderbare Sanierungsmaßnahmen für Wohnungssanierungen:

  • Wärmeschutzmaßnahmen  und Maßnahmen zur Verminderung des Energieverbrauches
  • schalldämmende Maßnahmen
  • Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
  • Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung des Objektes
  • die Vereinigung oder Teilung von Wohnungen
  • die Sanierung oder Errichtung von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs-, Stromleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluss an Fernwärme. Die Sanierung von Gasleitungsanlagen
  • im Zusammenhang mit anderen überwiegenden Sanierungsmaßnahmen bei Wohnungssanierungsförderung auch die Errichtung oder Umgestaltung von Außenanlagen und Nebengebäuden (z.B. Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge, Abstellräumen), Erneuerung und Herstellung allgemein genutzter Anlagen und Räume (z.B. Stiegenhausmalerei).
  • Sicherheitspaket
  • Heizungsanlagen mit und ohne Warmwasseraufbereitung mit erneuerbarer bzw. mit Umweltenergie
  • Präventivmaßnahmen für den Hochwasserschutz
  • Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen infolge von Hochwasserschäden an Wohngebäuden einschließlich des Kellers.

-> Mehr über die Wohnungssanierungsförderungen in Niederösterreich erfahren 

Finanzierung Oberösterreich
Sanierungsförderungen in Oberösterreich

Eigenheimsanierungen

Förderbare Sanierungsmaßnahmen

    • Die Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen, die Schaffung von neuen Wohnräumen/ Wohnungen durch ZU- und/oder EINBAU und die Schaffung von bis zu 3 Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.Der Abbruch eines Wohnhauses und der gleichzeitige Neubau eines Eigenheims mit höchstens drei Wohnungen.
    • Der Einbau einer Radondrainage gemäß ÖNORM S 5280-2 bei Bauvor­haben in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten mit ständig bewohnten erdberührenden Wohn-, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen (Aufenthalt länger als 10 h/Woche)
    • Bautechnische Sanierungen bei einer Überschreitung der jahresdurchschnittlichen Radon­konzentration im Gebäude von mehr als 1.000 Becquerel pro Kubikmeter gemäß ÖNORM S 5280-1.

    -> Mehr über die Eigenheimsanierungsförderung in Oberösterreich erfahren 

    Wohnungssanierungen

    Förderbare Sanierungsmaßnahmen für Wohnungssanierungen:

    • Einbau von Fenstern inkl. gleichzeitig eingebautem außenliegendem Sonnenschutz am Fenster  –  1,1 W/m²K
    • Einbau einer Wohnungseingangstüre mindestens der Widerstandsklasse RC2
    • Zusatzförderung für den Kauf einer Wohnung
    • Wohnraumadaptierungen innerhalb von Miet- oder Eigentumswohnungen, die aufgrund eines erhöhten Pflegeaufwandes erforderlich sind.

    -> Mehr über die Wohnungssanierungsförderungen in Oberösterreich erfahren 

    Finanzierung Salzburg
    Sanierungsförderung in Salzburg
    • Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes (Außenwände, oberste Geschoßdecke, Dachschräge, Kellerdecke, Fenster)
    • Errichtung oder Erneuerung von bestimmten Wärmebereitstellungsanlagen (Biomasse, Fernwärme, Wärmepumpe)
    • Thermische oder Photovoltaik-Solaranlagen
    • Dachsanierung einschließlich Wärmedämmung
    • alten- und behindertengerechte Ausstattung
    • nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzugs in Wohnhäusern mit mindestens drei oberirdischen Geschossen
    • Elektroinstallationen
    • Nachträgliche Errichtung von Balkonen in Wohnhäusern ab drei Wohnungen
    • E-Ladeinfrastruktur für E-Pkw
    • Alternativ kann für Wärmebereitstellungsanlagen und Solaranlagen eine Energieförderung beantragt werden.

    -> Mehr über die Sanierungsförderung in Salzburg erfahren

    Finanzierung Steiermark
    Sanierungsförderung in der Steiermark
    • Vielzahl an (Einzel-)maßnahmen gewährt werden wie zum Beispiel die Verbesserung der thermischen Qualität von Außenbauteilen, energierelevante Maßnahmen am Haustechniksystem
    • Thermische Sanierung der Gebäudehülle und/oder die Verbesserung des energetisch relevanten Haustechniksystems unter Nutzung alternativer Energieformen
    • Schaffung von neuem Wohnraum in bestehenden Gebäuden
    • Baulichen Adaptierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration in Wohnräumen 
    • Energiesparende und ökologische Maßnahmen
    • Schaffung eines barrierefreien Zuganges zum Eigenheim bzw. zum Mehrfamilienwohnhaus (z. B. Entfernen von Stufen und Schwellen bei der Hauseingangstüre, Errichtung von Rampen oder Hebehilfen)
    • Neuerrichtung eines Personenaufzugs bzw. barrierefreie Adaptierung eines bestehenden Personenaufzugs bei einem Mehrfamilienwohnhaus
    • Gestaltung einer barrierefreien Wohnebene (z. B. Türverbreiterungen, Schwellenbeseitigungen, bauliche Maßnahmen zur Erreichung einer ausreichenden Bewegungsfläche für einen Rollstuhl oder Rollator)
    • Sanitäreinheit (z. B. bodenebene Dusche oder Badewanne mit Einstiegshilfe)

    -> Mehr Sanierungsförderungen in der Steiermark

    Finanzierung Tirol
    Sanierungskredit im Tirol

    Unabhängig vom Gebäudealter

    • Solaranlage
    • Anschluss an Fernwärme; Abwärme
    • Vereinigung, Vergrößerung , Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen
    • Behinderten- und altengerechte Maßnahmen

    Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren

    • Dachsanierung
    • Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung

    Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren

    • Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür
    • Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
    • Biomasseanlagen, Wärmepumpen
    • Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
    • Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung
    • etc.

    -> Mehr über die Sanierungsförderung des Land Tirol erfahren

    Finanzierung Vorarlberg
    Sanierungsförderungen in Vorarlberg
    • Außenwandsanierung
    • Haus- und Wohnungseingangstüren gegen unbeheizte Stiegenhäuser bzw. Laubengänge und Fenster, sofern diese schwermetallfrei und chlorfrei hergestellt sind
    • Fenster- und Rollläden (außenliegender Sonnenschutz) nur im Zusammenhang mit Fenster- oder Fassadensanierung
    • Dach, oberste Geschossdecke, Terrassen, Decken gegen Außenluft
    • Unterste Geschossdecke (Boden gegen unbeheizt bzw. Erdreich) und Innenwände gegen unbeheizte Gebäudeteile
    • Erneuerung der Elektro- und Blitzschutz- bzw. Brandschutzanlagen
    • Erneuerung der Wasserinstallation
    • Erneuerung bzw. Einbau eines wassergeführten Heizungsverteilsystems samt Regelungs- und Steuerungsanlagen
    • Nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus bzw. die Sanierung eines bestehenden Liftes
    • Lärmschutzmaßnahmen an Landesstraßen
    • Balkonsanierungen: Abdichtung und Wärmebrückenbehebung sowie thermisch entkoppelter Neuaufbau im Zuge einer Fassadensanierung
    • Neuerschließung durch Treppenhäuser im Rahmen von Grundrissänderungen und Wohnungsteilungen
    • Neue Fußböden und Innentüren sowie Bad- und WC-Verfliesung im Zuge der Erneuerung von Elektro-, Wasser- oder Heizungsverteilsystemen
    • Kaminsanierung
    • Trockenlegung von Kellermauerwerk
    • Behebung von sonstigen Wärmebrücken, welche im Energieausweis nicht abgebildet sind (Dämmung von Rollladenkästen, Unterzügen, Lichtkuppeln und sonstiger Dachaufbauten, Türen gegen Kalträume, Dachbodenluken u.ä.)
    • Planungs- und Beratungshonorare für die angeführten Sanierungsmaßnahmen, die nicht in die Bereiche der Sanierungs-Vorbereitungsberatung, der Sanierungsberatung und der Sanierungsbegleitung fallen

    -> Mehr über die Förderung in Vorarlberg erfahren

    Finanzierung Wien
    Sanierungsförderungen in Wien
    • Umfassende thermisch-energetische Sanierung
    • Dämmung der Fassade
    • Erneuerung oder energietechnische Verbesserungen der Fenster
    • Dämmung der obersten Geschoßdecke und der Kellerdecke
    • Erneuerung oder Verbesserung des gebäudetechnischen Systems
    • Umstellung des Energieträgers für Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme
    • Prüfung des Potentials für die Erzeugung erneuerbarer Energie
    • Möglichkeiten der kontrollierten Wohnraumlüftung
    • Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes
    • Einbruchshemmende Wohnungseingangstüren
    • Schall- und Wärmeschutzfenster
    • Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen
    • Sanitärinstallationen in Wohnungen

    -> Weitere Infos zu Sanierungsförderungen in Wien