Mindeststandards bei Wohnkrediten |2025|
In Österreich wurden die Mindeststandards (Eigenkapital, Bonität…) für die Vergabe von Wohnkrediten durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit August 2022 verschärft.
Welche Vorschriften gelten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Hinweis: Mit 30. Juni 2025 gelten neue Regeln in Österreich.
Wohnkredit-Standards ab 2022
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Mindesteigenkapitalquote
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der Einnahmen als Rate
Jahre maximale Kreditlaufzeit
Eigenkapitalquote mind. 20%
Das Eigenkapital entspricht Ihren Ersparnissen und Ihrem Vermögen, welche Sie für die Finanzierung Ihrer Immobilie einbringen. In einigen Fällen können aber auch Eigenleistungen als Form von Eigenkapital
Um das Zahlungsausfallrisiko zu senken, fordern die Banken ein bestimmtes Mindesteigenkapital, welches bereits vor der Verschärfung meist 20% der Finanzierungssumme betrug.
Nun wurde von der FMA jedoch festgelegt, dass Sie grundsätzlich mindestens 20% der Finanzierungssumme einbringen müssen. Es kann jedoch auch eine höhere Mindesteigenkapitalquote von der Bank gefordert werden.
Was zählt zum Eigenkapital?
Wenn Sie wissen möchten, was zu Ihrem Eigenkapital zählt und wie Sie Ihr Eigenkapital selbst berechnen können, dann sehen Sie sich gerne unseren Beitrag zu diesem Thema an.
Kreditrate max. 40% der verfügbaren Einnahmen
Damit die monatlichen Kreditraten Sie finanziell nicht zu stark belasten, darf die Rate nicht mehr als 40% Ihrer monatlichen Haushaltsnettoeinnahmen ausmachen.
Was zählt zu Ihren Einnahmen?
- Gehalt / Lohn / Pension
- Einkommen aus festen Nebentätigkeiten
- Vorhersehbare Kapitalerträge
- Mieterträge
- Unterhaltszahlungen
- Staatliche Unterstützung (z.B. Kindergeld, Sozialleistungen)
- Sonstiges
Wenn Sie den Kredit zusammen mit Ihrem Partner aufnehmen, werden auch dessen Einnahmen in den Haushaltsnettoeinnahmen berücksichtigt.
Kreditlaufzeit max. 35 Jahre
Die Kreditlaufzeit wird in der Regel zwischen der Bank und dem Kreditnehmer festgelegt. Für den Kreditnehmer hat die Laufzeit unter anderem Einfluss auf die Höhe der Kreditraten.
Die neuen Vorgaben für Wohnkredite sehen nun vor, dass ein Kredit eine Laufzeit von maximal 35 Jahren haben darf.
Gut zu wissen:
Jeder Bank steht es frei, je nach Risikoeinschätzung die gesetzlich vorgeschriebenen Vergabekriterien zu verschärfen, also z. B. eine höhere Eigenkapitalquote zu fordern.
Bestandskunden sind von den Neuerungen nicht betroffen. Somit ändert sich bei Ihrem bestehenden Wohnkredit nichts.
Wieso wurden die Wohnkredit-Richtlinien verschärft?
Von der FMA (Finanzmarktaufsicht) wurde die „zu lockere“ Kreditvergabe der heimischen Banken kritisiert.
Durch die neue FMA-Regelung zur Vergabe von Wohnkrediten soll das Kreditausfallrisiko bei Banken reduziert werden. Wiederum sollen Kreditnehmern durch die Änderungen vor einer möglichen Überschuldung besser geschützt werden.
Diese Richtlinien gelten ab August 2022 nur für Wohn- bzw. Immobilienkredite und betreffen somit nicht die Ratenkredite.
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Der Autor
Nathan Behrendt
Der Experte für Immobilien- und Baukredite sowie Investments.