Haushalts-
versicherung

Egal ob Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruch.

Mit einer Haushaltsversicherung können Sie sich vor finanziellen Belastungen durch beschädigten Wohnungsinhalt schützen.

Doch welche Leistungen sind inkludiert und wie finden Sie die passende Haushaltsversicherung für Ihre Bedürfnisse?

Warum eine Haushaltsversicherung?

Die gewaltige Kraft eines Feuers kann in nur wenigen Minuten eine gesamte Wohnung zerstören. Jedes Jahr werden unzählige Keller und deren Inhalt durch Hochwasser und Starkregen beschädigt. Auch Einbruchsdiebstähle häufen sich zunehmend.

Ein Schadensfall an Ihrem Eigentum kann schneller geschehen, als Sie denken können…

Mit einer Haushaltsversicherung werden Schäden, die durch z. B. Feuer, Sturm, Rohrbruch oder auch durch einen Einbruch entstehen können, abgesichert.

Die Versicherung deckt dabei meist alles ab, was sich in Ihrer Wohnung / Haus befindet – also den sogenannten Wohnungsinhalt.

Was ist versichert?

Wie man so schön sagt: Stellen Sie sich Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung als ein Modellhaus vor. Alles, was beim Umkippen rausfallen kann, ist in der Regel mit einer Haushaltsversicherung abgesichert.

Welche Leistungen bieten Haushaltsversicherungen?

Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt – also an allen beweglichen Gegenständen in Ihrem Haushalt – ab. Oft sind Haushaltsversicherungen auch mit einer Privathaftpflichtversicherung kombiniert.

Zum beweglichen Inhalt Ihrer Wohnung zählen zum Beispiel Teppiche, Spiegel, Einrichtungsgegenstände, Kästen, Kleidung, Elektrogeräte, Küchengeräte, Bilder, …

Die abgedeckten Schadensursachen reichen dabei von Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch oder auch Einbruch.

 

Beispiele für abgedeckte Schadensfälle:

Leitungswasser

Ihre Waschmaschine überflutet aufgrund eines Fehlers die gesamte Wohnung. Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, sind meist gedeckt.

Einbruchdiebstahl

Die Tür wurde aufgebrochen, der teure Schmuck und sämtliche Elektrogeräte entwendet. Ihre Haushaltsversicherung bezahlt Ihnen solchen Fällen den Ersatz für die gestohlenen Wohnungsinhalte.

Glasbruch

Bei vielen Versicherungen ist auch Glasbruch im Leistungsanspruch enthalten. Meist sind neben dem reinen Glas auch Keramik, Naturstein und Kunststein des Mobiliars versichert.

Feuer

Ein Kabelbrand entsteht und das teuere Sofa beginnt zu brennen. Der Brand ist schnell gelöscht, der Schaden am Sofa bleibt. Die Haushaltsversicherung kommt für den Schaden gemäß dem Versicherungsvertrag auf.

Was kostet eine Haushaltsversicherung

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Neuwert und Zeitwert bei einer Haushaltsversicherung?

Bei der Haushaltsversicherung wird zwischen der Entschädigung zum Neuwert und der Entschädigung zum Zeitwert unterschieden. Doch was bedeutet dieser kleine Unterschied für Sie?

Neuwert

Der zerstörte Fernseher wird Ihnen zu dem Wert ersetzt, den ein gleichwertiges Neugerät am Tag des Schadens hatte. Somit wird weder die Abnutzung noch Alter des Geräts berücksichtigt. Die eichtige Frage dabei, ist die Höhe des Wiederbeschaffungswerts: „Was kostet es, das Gerät am Tage des Schadens wieder zu kaufen?“

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

In der Hausratversicherung sind Neuwert und Wiederbeschaffungswert in der Regel gleichbedeutend.

Zeitwert

Viele Versicherungsverträge beinhalten sogenannte Zeitwertklauseln. Diese beschränken das Neuwertprinzip. Solch eine Klausel kann besagen, dass der Zeitwert 50% niedriger ist als der Neuwert. Im Schadensfall wird dann auch nur der Zeitwert ersetzt. Der Wertverlust wird meist an die Jahre gekoppelt, so kann z. B. ein Gegenstand pro Jahr 10% an Wert verlieren.

Nach einigen Jahren werden dann von der Versicherung nur noch Bruchteile des Wiederbeschaffungswerts im Schadensfall ersetzt.

Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

In Österreich werden zwei unterschiedliche Methoden genutzt, um die Versicherungssumme einer Haushaltsversicherung festzulegen.

Quadratmeterversicherung

Diese ist eine sehr zeitsparende Variante. Hierbei wird die Versicherungssumme nach der Wohnnutzfläche und der Ausstattungskategorie berechnet.

Noch ein Vorteil: Bei richtiger Angabe der Nutzfläche verzichtet die Versicherung im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung.

Summenversicherung

Diese Methode ist aufwendiger und eignet sich für einen luxuriös ausgestatteten Haushalt. Es wird der Neuwert aller Gegenstände und Geräte in der Wohnung summiert. So wird die Versicherungssumme definiert.

Der Nachteil: Wird der Wert des Haushaltsinhalts und somit die Versicherungssumme zu niedrig eingeschätzt, kann die Versicherung im Schadenfall den Einwand der Unterversicherung geltend machen.

Was bedeutet Unterversicherung?

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt wird und somit geringer ist als der tatsächliche Wert Ihres Wohnungsinhalts, dann sind Sie unterversichert.

Kommt es zum Schadenfall, muss die Versicherung nicht 100% des Schadens begleichen, sondern nur anteilsmäßig zur zugesicherten Versicherungssumme. Ist also Ihr Wohnungsinhalt nur zu 85% versichert, werden auch nur 85% des Schadens gedeckt.

Was geschieht im Schadensfall?

Tritt ein Schadensfall ein, sollten Sie diesen zuerst versuchen einzudämmen. Also z.B. bei einem Küchenbrand zuerst den Brand löschen, die Feuerwehr alarmieren oder die Wasserleitung bei einer kaputten Waschmaschine abdrehen.

Anschließend sollten Sie sich bei Ihrem Versicherer melden und ihm von den Schäden berichten. Dies sollten Sie am besten innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Schadensfall geschehen. Aus Beweisgründen reichen Sie die Schadensmeldung am besten immer schriftlich ein. Nehmen Sie auch Bilder der Schäden auf und erstellen Sie eine Liste, was genau beschädigt wurde.

Im Falle eines Feuers, Einbruchdiebstahl oder Raub müssen Sie zusätzlich noch die Polizei verständigen.

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Laufzeit einer Haushaltsversicherung

Haushaltsversicherungen werden meist für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Wie lange diese Laufzeit genau beträgt, unterscheidet sich von Versicherung zu Versicherung. Wenn Sie bereits eine Haushaltsversicherung abgeschlossen haben, finden Sie die vereinbarte Laufzeit in Ihrer Polizze. Im Normalfall können Sie ab dem dritten Jahr Ihre Haushaltsversicherung mit der Frist von einem Monat kündigen.

Kündigung einer Haushaltsversicherung

Grundsätzlich können Sie Ihre Haushaltsversicherung mit einer Frist von 3 Monaten auch vor Ablauf des Vertrages kündigen. Bei manchen Verträgen können Sie die Haushaltsversicherung erst nach dem dritten Jahr mit einer einmonatigen Frist kündigen. Es gibt allerdings Ausnahmen…

Kündigung bei Wohnungswechsel

Wenn Sie Ihre Wohnung wechseln, können Sie die Haushaltsversicherung auf den Tag vor dem Umzug kündigen. Dies Kündigung empfehlen wir Ihnen immer per eingeschriebenem Brief abzusenden.

Die Kündigung sollte auch frühzeitig bei der Versicherung eintreffen. Kündigen Sie Ihre Haushaltsversicherung nicht, geht diese automatisch auf die neue Wohnung über und gilt auch während des Umzugs. Aber Vorsicht! Ist Ihre neue Wohnung wesentlich größer oder moderner, sollten Sie die Versicherungssumme anpassen lassen.

Passende versicherung finden

Jede Versicherung bietet bei Haushaltsversicherungen andere Konditionen und Zusatzleistungen an. Zusatzleistungen sind zwar gut, schlagen sich aber auch immer im Preis nieder. Sie sollten also genau wissen, was Sie in Ihrem Versicherungsschutz wirklich benötigen und was nicht.

Wie Sie die richtige Haushaltsversicherung finden:

  • Denken Sie darüber nach, was Sie wirklich alles absichern möchten und was nicht.
  • Streichen Sie so bei den Versicherungen immer unnötige Zusatzleistungen, welche Sie nicht benötigen – z.B. benötigt niemand eine Kristallglasversichern, der auch kein Kristallglas besitzt.
  • Achten Sie darauf, die Versicherungssumme möglichst ausreichend zu wählen. Vermeiden Sie so eine Unterversicherung.
  • Teilen Sie dem Berater mit, wenn Sie besondere Wertgegenstände besitzen. Es kann sein, dass dadurch die Versicherungssumme angepasst werden muss oder Sie die Gegenstände gesondert aufbewahren müssen.
  • Lassen Sie sich mehrere Angebote von verschiedenen Versicherungen geben und vergleichen Sie Prämie, Leistungsumfang, Ausschlüsse und Rabatte.

Klingt das für Sie nach zu viel Arbeit? Dann helfen Ihnen unsere unabhängigen Versicherungsexperten gerne.

Fragen zum Thema Haushaltsversicherung

Wir beantworten Ihnen die 3 häufigst gestellten Fragen zum Thema Haushaltsversicherung.

Wenn Sie zusätzlich noch Fragen haben oder weitreichend über das Thema informiert werden möchten, können Sie uns auch für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren.

Sind auch Fahrräder mitversichert?

Auch Fahrräder sind meist in der Haushaltsversicherung mitversichert. Beachten Sie jedoch, dass in z. B. Wohngebäuden das Fahrrad in gemeinschaftlich genutzten Räumen versperrt sein muss. Fahrräder sind aber nur auf dem versicherten Grund versichert. Nicht an Ihrem Arbeitsplatz oder am Bahnhof. Oft werden aber zusätzliche Fahrradversicherungen angeboten.

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Diese Frage hören wir oft, da Haushaltsversicherungen auch meist Privathaftpflichtversicherungen inkludieren. Durch Ihre private Haftpflichtversicherung werden Sie vor Schadensersatzansprüchen durch Dritte geschützt. Sind Sie also für Personen-, Sach- oder  Vermögensschäden verantwortlich, schützt Sie die Versicherung vor Ansprüche Dritter. Zudem werden Sie dabei unterstützt, ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche abzuwehren.

Sind Nebenräume in der Haushaltsversicherung auch inkludiert?

Ja, da die Haushaltsversicherung sämtlichen Wohnungsinhalt versichert. Also auch in versperrten Nebenräumen, in Nebengebäuden, dem Keller, Dachboden oder der Garage. Auch Fahrräder, Sportgeräte oder Werkzeuge sind somit versichert.