Wohnbauförderung in Österreich

Der Überblick

Der Traum vom Eigenheim ist teuer. Als Unterstützung bei der Finanzierung eines Eigenheims oder bei einer Sanierung, wurde die Wohnbauförderung geschaffen.

Wie genau die Wohnbauförderung aussieht, wie sie sich in den einzelnen Bundesländern unterscheidet und wie sie beantragt wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Factbox zur Wohnbauförderung

  • Förderung zur Schaffung von Wohnraum, Sanierung von Immobilien oder anderen definierten Anlassfällen
  • Wird von jedem Bundesland individuell festgelegt
  • Der Antragssteller für die Wohnbauförderung muss förderwürdig sein
  • Die Immobilie bzw. das Projekt muss auch förderwürdig sein
  • Wenn die Förderung in Anspruch genommen wird, müssen die Förderrichtlinien eingehalten werden
  • Die Wohnbauförderung hat nicht nur Vor-, sondern auch gravierende Nachteile

Wer kann eine Wohnbauförderung beantragen?

Grundsätzlich kann jeder österreichische Staatsbürger eine Förderung beantragen. Sie müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllen: Volljährigkeit und (Mit-)Eigentümer einer Liegenschaft. Aber auch EU-Bürger können eine Förderung beantragen. Denn diese sind mit österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

Der Staat fördert aber nur den Hauptwohnsitz. Sie können also keine Wohnbauförderung für einen Nebenwohnsitz beantragen. Die genauen Fördermaßnahmen und Leistungssummen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Kriterien für eine Wohnbauförderung

Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich in den jeweiligen Bundesländern. Grundsätzlich müssen Sie aber folgende Bedingungen erfüllen:
  • österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder Gleichstellung mit Österreichern (Liechtenstein, Schweiz, Island und Norwegen)
  • (Mit-)Eigentümer einer Liegenschaft oder Besitz einer Baugenehmigung (diese Rolle kann auch eine nahestehende Person übernehmen)
  • Immobilie dient als Hauptwohnsitz
  • bisheriger Hauptwohnsitz muss innerhalb von 6 Monaten in das geförderte Eigenheim umgemeldet werden
  • im geförderten Haus dürfen meist keine fossilen Brennstoffe genutzt werden
  • Netto-Einkommensgrenzen dürfen nicht unter- oder überschritten werden
  • Nachweis über ein gesichertes Mindesteinkommen, wenn die Förderung als Darlehen dient

Wichtigste Voraussetzungen als Förderungsempfänger im Überblick

  • Volljährigkeit
  • kMit(Eigentümer) der Immobilie
  • Die Immobilie muss der Hauptwohnsitz sein
  • Sie müssen EU-Bürger sein
  • Ein Mindest- bzw. Maximaleinkommen muss beachtet werden

Wohnbauförderung berechnen

Grundlegend für eine Förderung ist sowohl die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen als auch das gesammelte Einkommen. Einkommen von Ehepartnern, eingetragenen Partnern oder Lebensgefährten werden dem Einkommen des Antragstellers zugerechnet. Jedoch werden Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und Lohnsteuerbeiträge vom Jahreseinkommen abgezogen.

Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie Ihr Haushaltseinkommen vom Vorjahr laut Jahreslohnzettel einreichen. Wenn Sie selbstständig sind, dann benötigen Sie den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres.

In jedem Bundesland gelten für den Anspruch auf eine Wohnbauförderung andere Einkommensgrenzen. Wenn Sie diese über- oder unterschreiten, haben Sie zwar weiterhin Anspurch, jedoch wird die Wohnbauförderung entsprechend reduziert.

Die Einkommenshöchstgrenze steigt aber beispielsweise mit jedem Kind, denn auch die Familiensituation ist bei der Wohnbauförderung wichtig. Auch die Energieeffizienz des Hauses und die Wohnfläche sind ausschlaggebend für die Förderung.

Leider ist es nicht so einfach möglich mit einer einfachen Formel die Höhe Ihrer Wohnbauförderung zu berechnen. Sie müssen sich vorerst mit den Bedigungen Ihres Bundeslands vertraut machen.

Am einfachsten ist es, wenn Sie sich von einem unserer Experten kostenlos über die Vor & Nachteile, sowie die Höhe der Wohnbauförderung persönlich informieren lassen.

Unsere Experten können Ihnen auch Auskunft über alle Wohnbauförderung in Ihrem Bundesland geben.

 

Einflussfaktoren auf die Förderungshöhe

  • Art der Förderung (Schaffung von Wohnraum, Sanierung...)
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Gesamtes Haushaltseinkommen
  • Energieeffizienz und Förderwürdigkeit der Immobilie

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Vor- und Nachteile der Wohnbauförderung

Eine Wohnbauförderung hilft bei der Finanzierung des Eigenheims. Durch die aktuellen Zinsen am Kreditmarkt kann es auch interessant sein, trotz Anspruch auf die Förderung darauf zu verzichten und alles über klassische Bankkredite zu finanzieren. Informieren Sie sich deshalb über die Vor- und Nachteile:

Vorteile der Wohnbauförderung
  • Die ersten 10 Jahre in der Finanzierung ist das umgangssprachlich genannte „Landgeld bzw. das Landesdarlehen“ sehr günstig. Die Zinsen und die Rückzahlung sind meist nach Jahren gestaffelt. Also am Anfang wenig Zinsen und eine geringe Rückzahlungsrate aber dafür auch eine nur minimale Kredittilgung.
  • Für die Wohnbauförderung wird keine Krediteintragungsgebühr bzw. Pfandeintragung im Grundbuch verrechnet. Bei einer Pfandeintragungshöhe von -1,2% der Pfandsumme sparen Sie so doch auch erhebliche Beträge.
Nachteile der Wohnbauförderung
  • Die Wohnbauförderung hat genau definierte Förderrichtlinien, die es auch bei einem Neubau notwendig machen, den ein oder anderen baulichen Kompromiss einzugehen, um die Förderung zu erhalten. Zu viele Kompromisse einzugehen zu müssen, macht nicht nur die Planung schwerer, sondern auch den Traum von der eigenen Wunschimmobile zur Nichte. Hier sollten Sie den Kosten-Nutzen-Faktor nicht außer acht lassen – Also die Frage: „Rechtfertigt die Umsetzung aller Förderrichtlinien, die Teilfinanzierung über die Wohnbauförderung oder macht es vielleicht mehr Sinn, frei zu finanzieren und keine Richtlinien erfüllen zu müssen.“
  • Nach einer bestimmten Zeit (ca. 10 Jahren) steigt die monatliche Rückzahlungsrate der Wohnbauförderung durch Erhöhung der Zinsen in den meisten Bundslandmodellen an.
  • Soll die Immobilie vermietet werden, dann ist eine Wohnbauförderung meist nur hinderlich. Die Miete (die für die Wohnung / Haus aufgerufen werden darf) ist je nach Bundesland bei Wohnungen und Häusern mit aktiver Wohnbauförderung pro qm gedeckelt.
  • Wenn Sie eine Wohnung / Haus mit bestehender Wohnbauförderung verkaufen möchten, ist dies nicht einfach so möglich. Im Grundbuch wird die Wohnbauföderung meist mit einem Veräußerungsverbot eingetragen.

5 Tipps zur Wohnbauförderung

1. Bank oder Kreditvermittler machen lassen

Meist wird noch ein Kredit zur Finanzierung Ihres Wohntraums benötigt. Dazu benötigen Sie eine Bank oder einen Kreditvermittler. In den meisten Fällen übernimmt diese/r dann auch die Beantragung der Wohnbauförderung oder weist Sie ein, was Sie tun müssen. Somit ist es für Sie der einfachste Weg mit den Finanzierungsprofis alle Schritte im Zuge der restlichen Finanzierung zu besprechen.

2. Einkommen beachten

Wie bereits erwähnt, spielt Ihr Einkommen für die Förderungshöhe oder die Förderungswürdigkeit eine wichtige Rolle. Jedoch gibt es aber auch Zahlungen, welche nicht zu Ihren Einkommen gezählt werden wie:

  • Kinderabsetzbeträge
  • Pflegegeld
  • Studienbeihilfe
  • Waisenpensionen
  • Einkünfte aus Ferialbeschäftigungen

Achten Sie deshalb darauf, dass Sie diese Zahlungen nicht zum Einkommen zählen.

3. Fristen einhalten

Achten Sie darauf, dass Sie alle Fristen und Termine für die Einreichung einhalten. Die Bearbeitung eines Förderantrags dauert oft bis zu 6 Monate. Reichen Sie Ihren Antrag also früh genug ein, um nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten.

Auch ist es so, dass bei Behördenanträgen ein bestimmter Amtsweg eingehalten werden muss. Von der Einreichung bis zur Auszahlung sind alle Fristen und Anträge vorgegeben. Halten Sie sich nicht an diesen Ablauf und „verschlafen eine Frist“ kann es sein, dass Sie um die Förderung fallen.

4. Zusätzliche Begünstigungen

Auch wenn sich die Wohnbauförderungen in jedem Bundesland unterscheiden, gibt es zusätzliche Begünstigungen vom Finanzamt, welche länderübergreifend, also für ganz Österreich gelten. Beispielsweise können Sie sich als neuer Eigentümer die Eintragungsgebühr (1,2 % des Darlehensbetrags) im Grundbuch sparen. Genauso entfällt Ihnen dann auch die Kreditsteuer (0,8 % des Darlehensbetrages). Diese zusätzlichen Begünstigungen sind jedoch von Ihrer Wohnfläche abhängig. Diese darf nicht größer als 130 bzw. 150 qm sein (je nach Anzahl der Familienmitglieder).

5. Entscheidung des Landes

Noch immer ist die Wohnbauförderung Landessache. Jedes Bundesland entscheidet selbst über die Vergabe und Höhe der Förderung.

Informieren Sie sich deshalb auf der Website Ihres Bundesland über die einzelenen Fördermöglichkeiten. 

Fast jedes Bundesland bietet auch zur Wohnbauförderung eine Beratung an. Nutzen Sie diese. Wir haben Ihnen weiter unten in diesem Beitrag die Wohnbauförderungsseite Ihres Bundeslands verlinked. 

Rückzahlung der Wohnbauförderung

Es gibt Förderungen die nicht zurückbezahlt werden müssen, in der Regel wird aber das Förderungsdarlehen mit monatlichen Raten abbezahlt.

Vorzeitige Rückzahlung

Bei einem Förderungsdarlehen steigen die Rückzahlungsraten in der Regel mit den Jahren an. Trotzdem können Sie die Förderung auch vorzeitig zurückzahlen. Aber auch hier hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln, wie lange der Kredit mindestens laufen muss und wie viel durch die vorzeitige Rückzahlung erlassen wird.

Wohnbauförderung umschulden?

Ja – eine Umschuldung kann bei einer hohen Wohnbauförderungsrate durchaus Sinn machen. Durch günstige Kreditzinsen, kann hier einiges an Geld gespart werden.

Wie eine Umschuldung mit unseren Experten funktioniert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Einige unserer Kunden konnten aufgrund der der Umschuldung die Kosten der offenen Wohnbauförderung um 20% senken.

Regionale Wohnbauförderungen

Nachfolgend finden einen Überblick über die regionalen Unterschiede der Wohnbauförderungen sowie eine Auflistung der angebotenen Förderungen in den einzelnen Bundesländern in Österreich

Wappen Burgenland
Wohnbauförderung Burgenland

Das Bundesland Burgenland bietet sehr gute Voraussetzungen für die Anschaffung eines Eigenheims. Es werden Vorhaben wie der Neubau eine Immobilie als auch der Ankauf und die Sanierung von Althäusern gefördert.

Zur Wohnbauförderungsseite Burgenlands

finanzierung Kredit Tirol
Wohnbauförderung Tirol

Tirol fokussiert sich vermehrt auf die Schaffung von neuem Wohnraum. Davon profitieren vor allem Bauträger. Das Landesdarlehen wird in Tirol zudem in Form eines nicht rückzahlbaren Wohnbauschecks ausgezahlt.

Zur Wohnbauförderungsseite Tirols

Wappen Salzburg
Wohnbauförderung Salzburg

Auch in Salzburg gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Bau von neuem Wohnraum und die Sanierung bestehender Immobilien.

Zur Wohnbauförderungsseite Salzburgs

finanzierung Kredit Vorarlberg
Wohnbauförderung Vorarlberg

In Vorarlberg sieht die Wohnbauförderung anders aus. Hier werden vor allem Familien – auch mit niedrigem Einkommen – unterstützt. Die Förderung in Vorarlberg ist auch sehr übersichtlich. Sie können sich Förderwürdigkeit und Förderhöhe leicht selbst berechnen.

Zur Wohnbauförderungsseite Vorarlbergs

v
Wohnbauförderung Niederösterreich

Das Land Niederösterreich fördert den Bau eines Eigenheims, eines Reihenhauses oder einer Eigentumswohnung. Zusätzlich gibt es für barrierefreie Wohnraumschaffung und für die Installation von Sicherheitspaketen Zuschüsse vom Land.

Zur Wohnbauförderungsseite Niederösterreichs

finanzierung Kredit Steiermark
Wohnbauförderung Steiermark

In der Steiermark wird ebenfalls die Sanierung von Altbauten gefördert. Der Bauherr sammelt hier aber Ökopunkte, welche entscheidend für die Höhe des Landesdarlehen sind. Auch Jungfamilien, welche sich den Traum eines Eigenheims erfüllen möchten, erhalten Förderungen.

Zur Wohnbauförderungsseite der Steiermark

Wappen Oberösterreich
Wohnbauförderung Oberösterreich

Oberösterreich bietet vor allem Landesdarlehen zu sehr guten Konditionen an. Eine Besonderheit ist beispielsweise die Fixzinsaktion des Landes.

Zur Wohnbauförderungsseite Oberösterreichs

finanzierung Kredit Wien
Wohnbauförderung Wien

In Wien stehen vor allem der Bau und die Sanierung von Wohnungen im Vordergrund. Das Land bietet auch Förderungen für Eigenheime auf Pachtgrund sowie für Kleingartenhäusern an.

Zur Wohnbauförderungsseite Wiens

finanzierung Kredit Kärnten
Wohnbauförderung Kärnten

Kärnten hat einen klaren Ansatz bei den Förderungen. Energieverbrauch senken, CO2-Ausstoß minimieren und barrierefreier Wohnraum schaffen. Seit 2019 gibt es zudem einen nicht rückzahlbaren Bonus für den Hausbau.

Zur Wohnbauförderungsseite Kärntens

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Nathan Behrendt

Der Experte für Immobilien- und Baukredite sowie Umschuldungen.

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